Die Stiftung dient, laut § IV der Satzung, dem Zweck:
österreichischen Staatsbürgern christlichen Bekenntnisses, welche sich um den Staat, die Kirche, die Wirtschaft, die Wissenschaft und Kultur oder überhaupt um das öffentliche Wohl besonders verdient gemacht haben, durch Zuwendungen auszuzeichnen oder solchen Personen in unverschuldeten Notlagen beizustehen.
Weiters soll strebsamen österreichischen Staatsbürgern christlichen Bekenntnisses, denen ausreichende Mittel zur Hochschul- und Fachhochschul- bzw. Weiter- oder Zusatzausbildung (Postgraduate - Studium) fehlen, die entsprechende Ausbildung durch Gewährung von rückzahlbaren oder nicht rückzahlbaren Zuwendungen (Stipendien) ermöglicht werden.
Bei mangelndem Schul-, Studien-, bzw. Ausbildungserfolg ist die Gewährung weiterer Zuwendungen ausgeschlossen.
Bis zu 20% des jährlichen Stipendienvolumens kann, unter sonst gleichen Bedingungen, Staatsbürgern eines EU-Mitgliedstaates gewährt werden, welche nicht österreichische Staatsbürger sind.
Einen deutlichen Schwerpunkt widmet die Stiftung der Förderung von Postgraduate - Studien österreichischer Akademiker im Ausland. Diese Ausbildung ist selbst für Familien mit höherem Einkommen aus eigener Kraft kaum finanzierbar. In einer globalisierten Welt hat aber die Top-Ausbildung unseres Führungsnachwuchses in Wirtschaft, Ingenieurwesen und Wissenschaft entscheidenden Einfluss auf die Bedeutung Österreichs als künftigen Standort für internationale Konzerne, deren Forschungs- und Entwicklungszentren und auch für wissenschaftliche Forschungsstätten mit internationaler Bedeutung. Diesem Ziel, das Voraussetzung ist für die Aufrechterhaltung des Wohlstandes in Österreich, fühlt sich die Fürst Dietrichstein’sche Stiftung verpflichtet.