Förderung

Gefördert werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Studien grundsätzlich bis zur Mindestdauer (begründete Ausnahmen können vom Vorstand genehmigt werden). Stipendien werden jeweils für ein Jahr zuerkannt. Eine Verlängerung erfordert rechtzeitiges schriftliches Ansuchen und Nachweis des entsprechenden Studienerfolges.

Die Höhe der monatlichen bzw. jährlichen Förderung richtet sich nach dem sonstigen Einkommen des Bewerbers bzw. seiner Eltern (ob unterhaltspflichtig oder nicht) einerseits und den Kosten des Studiums andererseits, wobei hier Studiengebühren, Lebenshaltungskosten, Kosten für Lehrbehelfe inkl. Computer und Reisekosten Berücksichtigung finden.

Insbesondere gefördert werden Studien im fremdsprachigen Ausland, seien es Erststudien oder Postgraduate - Studien.

Der Bewerber hat darzustellen, auf welchem Wege er die Restfinanzierung gewährleistet, ein Dokument über die Annahme an der ausländischen Universität vorzulegen, sowie den Beleg über die Einzahlung der Studiengebühr beizugeben.